Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
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21.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2018
Veränderungen
05.06.2018
Eröffnungen
25.04.2018
Sicherungsmaßnahmen
23.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.03.2017
Veränderungen
03.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.12.2015
17.02.2016
Veränderungen
01.10.2015
Veränderungen
26.05.2015
Neueintragungen